Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Energieberatung

Willkommen im FAQ-Bereich zur Energieberatung nds. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Energieeffizienz, Förderprogramme und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Ein Energieberater ist für Eigentümer und Bauherren aus folgenden Gründen unerlässlich:

 

Energetische Verbesserungen: Unterstützt bei der Planung und Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

 

Energiesparen im Alltag: Bietet praktische Tipps, wie Energiekosten im Alltag gesenkt werden können.

 

Sparpotenzial erkennen: Hilft, das maximale Einsparpotenzial bei Neubauten und Bestandsgebäuden zu ermitteln.

 

Kosten und Fördermittel: Klärt über die Kosten einer Energieberatung auf und unterstützt bei der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierungen.

 

Qualitätssicherung: Sichert durch Planung und Überwachung die Qualität der Sanierungsarbeiten.

Kurz gesagt, ein Energieberater ist entscheidend für die Realisierung von Kosteneinsparungen durch energieeffiziente Maßnahmen und das Ausschöpfen von Fördermöglichkeiten.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine maßgeschneiderte Strategie für die schrittweise energetische Sanierung von Gebäuden. Er wird gemeinsam mit einem Energieberater erstellt und gibt einen detaillierten Überblick über empfohlene Sanierungsmaßnahmen sowie deren Einsparpotenzial. Der iSFP zielt darauf ab, Eigentümern zu helfen, die Energieeffizienz ihres Hauses zu verbessern, den Wert der Immobilie zu steigern und langfristig Energiekosten zu senken. Er berücksichtigt sowohl die technischen Möglichkeiten als auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Sanierungsarbeiten und unterstützt bei der Planung und Umsetzung in logischen, effektiven Schritten

Die Kosten für eine Energieberatung können durch Förderprogramme erheblich reduziert werden. Insbesondere gibt es Fördermöglichkeiten, die bis zu 80% der Beratungskosten abdecken können. Diese Förderung ist darauf ausgerichtet, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und Hausbesitzern den Zugang zu professioneller Beratung zu erleichtern. Indem ein Großteil der Kosten für die Energieberatung übernommen wird, wird die Investition in eine nachhaltige Sanierung und Energieeffizienz für Eigentümer wesentlich attraktiver. Diese Förderungen sind ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Immobilien zu reduzieren.

Einen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Er informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei der Besichtigung vorzulegen oder muss spätestens beim Vertragsabschluss vorgezeigt werden. Es gibt zwei Arten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird für Neubauten und nach umfassenden Sanierungen benötigt, während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre basiert. Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, und das Fehlen eines gültigen Ausweises kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen bestehen für Baudenkmäler und Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) selbst hat keine feste Gültigkeitsdauer in dem Sinne, dass er nach einem bestimmten Zeitraum abläuft. Stattdessen dient er als langfristiger Leitfaden für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude. Sie haben bis zu 15 Jahre Zeit, die im Plan empfohlenen Maßnahmen umzusetzen und dabei Fördermöglichkeiten zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, die Aktualität Ihres Plans im Auge zu behalten, da sich technische Standards und Förderbedingungen im Laufe der Zeit ändern können.

Wichtig: Obwohl der iSFP langfristige Planung unterstützt, empfiehlt es sich, die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen nicht unnötig zu verzögern. Technologische Entwicklungen und Veränderungen in den Förderbedingungen können Einfluss darauf haben, wie sinnvoll oder kosteneffizient bestimmte Maßnahmen in Zukunft sind.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer, die eine energetische Sanierung ihrer Immobilie planen:

Maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen: Der iSFP ist speziell auf Ihr Gebäude und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, was eine effiziente Sanierung ermöglicht​

 

  • Zugang zu Förderungen: Sie profitieren von staatlichen Fördermöglichkeiten, die Ihre Sanierungskosten deutlich reduzieren können​.

 

  • Energie- und Kosteneinsparungen: Durch die Umsetzung der Maßnahmen können Sie den Energieverbrauch Ihres Hauses senken und somit langfristig Energiekosten sparen​

 

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Energetische Sanierungen können den Wert Ihrer Immobilie steigern​

 

  • iSFP-Bonus: Bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erhalten Sie zusätzliche Förderungen, die Ihre Investition weiter optimieren​

Der iSFP bietet eine detaillierte und verständliche Planung Ihrer Sanierungsprojekte und unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause zukunftssicher zu machen. Mit einer Gültigkeit von bis zu 15 Jahren haben Sie genügend Zeit, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen und von den Fördermöglichkeiten zu profitieren​

Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines iSFP wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Energieberater.

In Niedersachsen gibt es derzeit mehrere Förderprogramme, die sich auf die Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieberatung konzentrieren:

  • Energieberatung und Wärmenetze: Die Programme zur Energieberatung (EBN und EBW) sowie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) werden fortgesetzt. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird ebenfalls fortgeführt, mit Antragsmöglichkeiten ab Mitte Februar 2024​

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine neue Förderrichtlinie, die u.a. die Antragstellung für Zuschüsse beim Heizungstausch (beispielsweise für Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) betrifft, welche nun ausschließlich bei der KfW erfolgen muss. Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen sowie für Effizienz-Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungsoptimierung können beim BAFA gestellt werden. Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt bis zu 20 %​

  • BAFA-Förderung: Umfasst Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung und Heizungsoptimierung sowie die Energieberatung für Wohngebäude. Zuschüsse sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, und Anträge müssen vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Die BEG-Förderung vom BAFA ist mit zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank kombinierbar​

Für die Antragsstellung von Förderprogrammen im Bereich der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Niedersachsen und bundesweit sind verschiedene Nachweise und Dokumente erforderlich, die sich je nach spezifischem Programm unterscheiden können. Generell sind jedoch folgende Unterlagen häufig gefordert:

 

Angepasste Rechnung: Es muss eine angepasste Rechnung eingereicht werden, die sowohl den erwarteten Bundeszuschuss als auch den vom Antragsteller zu tragenden Eigenanteil ausweist​

  • Verpflichtung zur Vor-Ort-Begehung: Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch einen Energieberater ist obligatorisch, um den Ist-Zustand des Wohngebäudes aufzunehmen. Diese Datenaufnahme vor Ort kann unter bestimmten Umständen auch von einer anderen qualifizierten Person vorgenommen werden​
  • Ermächtigung und Erklärungen: Bestimmte Formulare, wie die Ermächtigung und das Formular „Erklärungen nach Durchführung“, müssen vom Beratungsempfänger persönlich unterschrieben werden. Die „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ darf auch von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden​
  • Stichprobenkontrollen und Verwendungsnachweise: Für den Verwendungsnachweis und die Belegliste kann es erforderlich sein, Dokumente wie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), Rechnungen und Zahlungsnachweise vorzulegen, allerdings in der Regel nur auf ausdrückliche Aufforderung im Rahmen von Stichprobenkontrollen​

Die Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen können je nach Förderprogramm variieren. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beispielsweise sind Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen sowie für Effizienz-Einzelmaßnahmen seit dem 1. Januar 2024 beim BAFA zu stellen. Hierbei gelten bestimmte Fördersätze und Bedingungen, wie der obligatorische Umstieg auf Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen​

Info-Videos rund um das Thema Energieberatung und Energieeffizienz

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