Einzelmaßnahmen BEG

Attraktive Zuschüsse für Ihre Sanierung bei Einzelmaßnahmen (BEG) Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet umfassende Unterstützung für die energetische Sanierung von Gebäuden, mit dem Ziel, dauerhafte Energiekosten einzusparen und zum Klimaschutz beizutragen.
 
Im Rahmen der BEG sind Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden förderfähig, die die Energieeffizienz verbessern. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Sanierung der Gebäudehülle, Optimierung der Anlagentechnik, Heizungsanlagen und die Heizungsoptimierung. Förderungen für Einzelmaßnahmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und bieten eine maximale Förderung von bis zu 70% für Heizungsförderung und 15% oder 30% für übrige Einzelmaßnahmen. Zusätzlich werden 50% der förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung erstattet.

 

Für die BEG EM (Einzelmaßnahmen) ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2021 im Zuschussportal des BAFA möglich, während für Anlagen zur Wärmeerzeugung und andere spezifische Maßnahmen die KfW zuständig ist. Antragsberechtigt sind eine breite Gruppe von Investoren, darunter Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Die Förderung zielt darauf ab, den Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien zu erleichtern und die Sanierungsrate zu steigern, um die Ziele des Klimaschutzprogramms zu unterstützen.

 

Für detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen, der Antragsstellung und weiterführenden Hinweisen besuchen Sie bitte die Websites des BAFA und der KfW​.
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BEG Einzelmaßnahmen im Überblick

Für die erfolgreiche Beantragung einer Förderung ist die Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Unser Team aus Fachexperten steht Ihnen hierbei unterstützend zur Seite.
Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen beträgt 15 %. Sollte eine Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines durch Fördermittel unterstützten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt werden, erhöht sich die Förderung um einen zusätzlichen Bonus von 5 %.
Im fogenden finden Sie alle Einzelheiten und einen detaillierten Überblick zu den jeweiligen förderfähigen Maßnahmen
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden

 

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren

 

Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Gefördert werden:
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
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Nicht gefördert werden:
  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Gefördert werden:
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.

 

Nicht gefördert werden:
  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Förderfähig sind Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Dies gilt auch für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen, sofern diese nicht älter als zwanzig Jahre sind. Das Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz durch Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen.

 

Neu im Förderangebot sind zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80% bei Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.
Eine Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist speziell an die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen gebunden, wie sie in den entsprechenden Richtlinien festgelegt sind. Zu diesen zählen:

 

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnische Maßnahmen (mit Ausnahme der Heizung),
  • Installationen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnologien),
  • Optimierungen im Bereich der Heizung.
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Für umfassende Informationen zur Antragstellung, zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie zu den technischen Mindestanforderungen wird auf das Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung, das Informationsblatt zu förderfähigen Maßnahmen und die Richtlinien verwiesen.
Die Beantragung setzt die Mitwirkung eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) voraus. Bei der Auswahl eines passenden Experten bietet die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) betriebene Plattform www.energie-effizienz-experten.de Unterstützung. Die Förderquote beträgt 50 % der förderfähigen Kosten.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind die förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro gedeckelt. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten liegt die Deckelung bei 2.000 Euro pro Wohneinheit, mit einem Gesamtmaximum von 20.000 Euro.
Nutzen Sie die Chance auf eine energieeffiziente Zukunft mit den attraktiven Förderungen für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ob Sie die Gebäudehülle dämmen, die Anlagentechnik optimieren, Ihre Heizung modernisieren oder einen hydraulischen Abgleich vornehmen möchten – jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um Ihr Zuhause zukunftsfähig zu gestalten. Mit Förderquoten von bis zu 70% für spezifische Maßnahmen, einschließlich einer professionellen Fachplanung und Baubegleitung, bietet die BEG eine finanzielle Unterstützung, die den Weg zu einem energieeffizienten und klimafreundlichen Wohnraum ebnet.
Als qualifizierte Energieeffizienz-Experten (EEE) stehen wir Ihnen zur Seite, um die Potenziale Ihres Projekts voll auszuschöpfen. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Förderung erhalten.

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