Wichtig für halbjährliche Absenkungen ab 01.02.2027.
1 = Einfamilienhaus. Bei mehreren WE gelten Einkommens- & Klimageschwindigkeitsbonus nur anteilig für deine eigene Wohnung.
Dein Haushalt
Nur Selbstnutzer erhalten Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus.
Benötigte Einkommensteuerbescheide: –
Reduziert das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €.
Alte & neue Heizung
Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus.
Ab 2027: „Ja" → keine Förderung mehr. „Nein" → nur halbe Förderung.
Relevant erst ab dem geplanten Wertschöpfungsbonus (angenommen ab 01.01.2027).
Rechenweg im Detail
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Hinweise & Quellen
Unverbindlich: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung, ersetzt keine KfW-Auskunft und begründet keinen Rechtsanspruch.
Wichtig – Umstellungsphase: Dieser Rechner bildet ausschließlich die NEUEN Förderbedingungen ab dem 21.07.2026 ab. Wer bereits vor dem 09.07.2026 eine gültige „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erhalten hat, kann noch bis 20.07.2026, 20:00 Uhr, einen Antrag zu den bisherigen — teils günstigeren — Bedingungen stellen (u. a. 30.000 € statt 28.000 € Förderhöchstbetrag, ggf. plus Effizienzbonus). Das ist in diesem Rechner nicht abgebildet — sprich uns in diesem Fall gerne persönlich an.
Grundlage: KfW-Information für Multiplikatoren vom 09.07.2026 „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Start Umstellungsphase" (neue Konditionen ab 21.07.2026); ergänzend KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026: kfw.de/900928
Grundförderung: 30 % für alle Projekte. Ab „Q1 2027" (hier angenommen: 01.01.2027) nur noch 15 % Basis + 15 % Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte Wärmepumpen.
Förderhöchstbetrag: 28.000 € für die 1. Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), je 15.000 € für WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7. Hinweis: Die KfW hat weder ein Enddatum noch einen Mindestwert für diese Absenkung bestätigt — die Fortschreibung über 2027 hinaus ist eine eigene Extrapolation dieses Rechners, keine offizielle KfW-Aussage.
Einkommensbonus (nur Selbstnutzer): 40 % bis 30.000 € / 30 % bis 40.000 € / 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen, nach Familienabschlag.
Klimageschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer): 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Auch hier: kein von der KfW bestätigtes Enddatum oder Mindestwert — Fortschreibung ist eine Annahme dieses Rechners.
Gestaffelter Deckel (final korrigiert anhand klarster offizieller KfW-Quelle): Eine offizielle KfW-Infografik stellt klar: Die 80 %-Obergrenze gilt für Selbstnutzer mit Einkommen bis 40.000 € mit Familienzuschlag bzw. bis 30.000 € ohne Familienzuschlag — das entspricht exakt der 40 %-Einkommensbonusstufe (effektives Einkommen nach Familienabschlag ≤ 30.000 €), NICHT zusätzlich der 30 %-Stufe. Für die 30 %- und 10 %-Stufe sowie Nicht-Selbstnutzer (die ohnehin nur die 30 % Grundförderung erhalten) bleibt es bei 70 %.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen laut derselben offiziellen Quelle ersatzlos (waren in diesem Rechner ohnehin nicht enthalten).
EE-Heizungstausch-Kürzung (Grundprinzip bestätigt, Höhe weiterhin offen): Ein unabhängiger Hersteller (Viessmann, Stand 16.07.2026) bestätigt: „Der Austausch alter EE-Heizung durch neue wird künftig nur dann gefördert, wenn die bestehende Heizung vor 2008 eingebaut wurde. Die Förderung fällt dann geringer aus." Das Grundprinzip (vor 2008 → geringere Förderung, nach 2008 → keine Förderung) gilt damit als bestätigt. Die genaue Kürzungshöhe („nur halbe Förderung") stammt weiterhin ausschließlich aus der ursprünglichen Infografik und ist nicht unabhängig verifiziert — bitte diesen Punkt vor einer verbindlichen Berechnung mit der KfW oder dem Merkblatt zu Programm 458 abgleichen.
Mehrere Wohneinheiten: Grundförderung gilt für die vollen Gebäudekosten; Einkommens- & Klimageschwindigkeitsbonus nur auf die anteiligen Kosten deiner eigenen Wohneinheit (Gesamtkosten ÷ Anzahl WE) — analog zum KfW-„Zusatzantrag".
EE-Heizungstausch: Ersetzt du eine bestehende erneuerbare Heizung, gibt's ab 2027 nur die halbe Förderung — installiert nach dem 01.01.2008 sogar gar keine.
Die „KfW-Information für Multiplikatoren" vom 09.07.2026 ist eine interne Fachpublikation ohne öffentliche URL; ihre Inhalte sind in den Programmseiten oben bereits eingearbeitet.